Fördermöglichkeiten für alle Kitas: Das Gute-KiTa-Gesetz
Leider erleben wir öfter, das Kitas noch keine Kenntnis über dieses perfekte Förderprogramm haben.
Die Weiterentwicklung der Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen. Das Gute-KiTa-Gesetz setzt genau hier an - für mehr Qualität und weniger Gebühren.
Wir helfen Ihnen im Handlungsbereich 5 (Verbesserung der räumlichen Gestaltung).
Berlin fördert besonders: Bedarfsgerechtes Angebot, Qualifizierte Fachkräfte, Starke Kitaleitung, Kindgerechte Räume, Starke Kindertagespflege, Netzwerk für mehr Qualität.
Handlungsfeld 5 – Verbesserung der räumlichen Gestaltung
Es werden Maßnahmen erfasst, die
• eine inklusive Raumgestaltung ermöglichen,
• angemessene pädagogisch nutzbare Innen- und Außenflächen sicherstellen,
• eine kindgerechte, bildungsförderliche Raumgestaltung und Ausstattung ermöglichen,
• eine personalgerechte Raumgestaltung und Ausstattung sicherstellen,
• eine bedarfsgerechte, an den Bedürfnissen der Familie ausgerichtete Kinderbetreuung
gewährleisten, etwa Schlafräume oder Aufenthaltsräume für die Früh- oder Spätbetreuung.
Im Jahr 2018 wurden im Landesprogramm 80 Projekte zur Schaffung von insgesamt 4.204 Plätzen mit einer Fördermittelsumme in Höhe von 45.223.647,09 Euro netto positiv beschieden. Mithilfe der in 2018 bereits umgesetzten Maßnahmen wurden zunächst 3.827 Plätze geschaffen.
Im Jahr 2018 wurden im Bundesprogramm 69 Vorhaben zur Schaffung von insgesamt 2.688 Plätzen mit einer Fördermittelsumme in Höhe von 44.078.070,00 Euro netto positiv beschieden. Mithilfe der in 2018 bereits umgesetzten Maßnahmen wurden zunächst 615 zusätzliche Plätze geschaffen.
Im Rahmen der Ausbauprogramme des Landes Berlin und des Bundes werden Ausstattungsinvestitionen von bis zu 1.000 Euro je Platz anerkannt. Diese Mittel werden überwiegend für kindbezogene
Anschaffungen eingesetzt, können jedoch auch für ergonomische Arbeitsplatzausstattungen verwendet werden. Der Eigenanteil von Trägern darf 10 Prozent nicht unterschreiten.
Somit wurde eine Fördermittelsumme von 89.301.717,09 Euro positiv beschieden (vgl. eigene statistische Erhebung SenBildJugFam).
Auszüge aus dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und dem Land Berlin zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
(KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG)